Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der GUPPY Design GmbH, Neuer Kamp 25, 20359 Hamburg (nachstehend: „GUPPY“) und deren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Der Einbeziehung abweichender Bedingungen oder Vertragsangebote des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Kunden, die keine Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.

I. Grundlagen
1. Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines Verbindlichen Angebots durch den Kunden zustande. Vertragsgegenstand ist – ausschließlich – die vereinbarte Leistung.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. GUPPY schuldet eine fachgerechte Ausführung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§ 126 b BGB) bedarf. Im Rahmen des Auftrags besteht für GUPPY Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist. Die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges ist nicht geschuldet. Die Einbeziehung von fertigungstechnischen Rahmenbedingungen und sonstigen technischen oder logistischen oder sonstigen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
4. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt.
5. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von GUPPY. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Kunden. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgte und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war.
6. Die Aufbewahrung von Unterlagen, Halb- und Fertigerzeugnissen des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet GUPPY nicht. GUPPY vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haftet GUPPY nur bis zur Höhe des Materialwertes.
7. GUPPY gerät nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.
8. Garantien im Rechtssinne durch GUPPY liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.

II. Dritte
1. GUPPY darf nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Die Verantwortlichkeit für die ihr obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
2. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haftet GUPPY für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner ist GUPPY nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von GUPPY zu leistende Vergütungen (Fremdkosten) kann GUPPY Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.

III. Mitwirkungspflichten
1. Der Kunde hat GUPPY alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und GUPPY bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Bei vom Kunden veranlassten außerplanmäßigen Nacht- bzw. Feiertagsarbeiten wird der hierfür vorgesehene Zuschlag gemäß Angebot, in jedem Fall jedoch ein Mindestzuschlag von 25 % auf die Regelvergütung fällig.
2. Der Kunde übergibt GUPPY nur solche Vorlagen, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt GUPPY insoweit von allen Ansprüchen und Rechten Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung im gesetzlichen Umfang.
3. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. GUPPY ist berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.

IV. Termine
1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von GUPPY vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von GUPPY zu vertretende Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch GUPPY - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist.
2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann GUPPY auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.

V. Nutzungsrechte
1. Reinzeichnungen dürfen ohne Zustimmung von GUPPY weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Nachahmungen sind unzulässig. Alle Rechte an Entwürfen, Vorschlägen, Ausschreibungsunterlagen usw. verbleiben bei GUPPY.
2. GUPPY räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen schriftlicher Zustimmung von GUPPY. Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bei GUPPY.
3. Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei sämtliche weiteren Ansprüche und Rechte von GUPPY unberührt bleiben. Die Mindestvergütung beträgt das 1,5-fache der für die Nutzung nach den Regelsätzen von GUPPY zum Zeitpunkt der Nutzung zu entrichtenden Vergütung bzw. – sofern eine solche Vergütung nicht vorgesehen ist – der Regelvergütung nach für das jeweilige Arbeitsergebnis anwendbarem Vergütungstarifvertrag oder anwendbarer Honorartabelle (wobei für Designleistungen den Vergütungstarifvertrag Design (AGD), für Fotografien die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Markting Anwendung finden). Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung hat er GUPPY (zusätzlich) eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % der für die jeweilige Nutzung zu entrichtenden Vergütung zu zahlen. Das Recht von GUPPY, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Eine Verwendung vor vollständiger Zahlung ist unberechtigt und unzulässig.
5. GUPPY ist - auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte - berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen ihrer Eigenwerbung sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden.

VI. Rechnungsstellung
1. GUPPY ist berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil zu stellen und ihre Leistungen bei nicht fristgemäßer Zahlung von Abschlägen bis zur vollständigen Erfüllung einzustellen.
2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.
3. Kann ein Auftrag aus von GUPPY zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 649 BGB), schuldet der Kunde GUPPY für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.
4. Eine Aufrechnung ist nur mit von GUPPY anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Der Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen.

VII. Mängelhaftung
1. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden ist GUPPY von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen befreit. GUPPY haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstigen Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel.
3. GUPPY haftet nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Leistungsergebnissen, ferner nicht für deren Tauglichkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte.
4. GUPPY haftet nicht dafür, dass von GUPPY erstellte Leistungsergebnisse und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Eine Kollisionsrecherche schuldet GUPPY nicht, sofern dies nicht in Textform gesondert vereinbart wurde.
VIII. Sonstige Haftung
GUPPY haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet sie gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den doppelten Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

IX. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.
4. Stand dieser AGB: Januar 20112